Die Geschichte des Uhudlers
Die Reblaus war`s, die den Direktträger aus Amerika um 1900 im Südburgenland en vogue machte. Denn dieser Selbstträger war die einzige Rebe, die der damaligen Reblauspest Paroli bieten konnte. Zuerst "Retter in der Not" wurden dem Uhudler bald böse Eigenschaften zugeschrieben. Die Südburgenländer hielten nichts vom schlechten Gerede und an ihrem guten Uhudler fest. Zum Glück, denn heute besitzen die südburgenländischen Weinbauern diese einzigartige Rarität in der österreichischen Weinlandschaft. Und obwohl in der Vergangenheit oft verboten und verschmäht, gewinnt der fruchtige Wein mit seinem charakteristischen Foxgeschmack und dem einzigartigen Bukett, duftend nach Waldbeeren, Himbeeren und Robinien, immer mehr Freunde.
Die Entwicklung des Uhudlers ab 1929
1929 - Kennzeichnungspflicht
1936 - Auspflanzungsverbot
von Direktträgerweinen (Ertragshybriden). Es wird zum ersten Mal der Begriff Ertragshybriden gebraucht, um somit
den Charakter als Massenträger und den Beitrag zur Überproduktion hervorzuheben.
1937 - Verschnittverbot
Verschnitte aus Edelwein und Direktträgerwein dürfen nicht in Verkehr gesetzt werden. Dies ist die erste Untersagung
eines Produkts aus Direktträgern in Österreich. Die vielerorts grassierende Meinung, das Uhudlerverbot ginge auf die Zeit des Nationalsozialismus zurück, liegt vielleicht am Umstand, dass das
nach dem Anschluss geltende Deutsche Recht viel rigoroser gehandhabt wurde als das Weinbaugesetz 1936 mit all seinen mildernden Ausnahmebestimmungen.
Jedenfalls wurde in der Zeit von 1936 bis 1961 in all jenen Gebieten der kommerzielle Anbau von Direktträgerwein nahezu ausgerottet; nur in Gebieten, wo die Weine kaum überregional vermarktet wurden, konnte sich der Direktträgerweinbau in merkbarem Umfang halten.
1946 - Frist für Rodung bis auf 25 % der Fläche
Die Rodungsverpflichtung des Weinbaugesetztes 1936 auf 25 % der Fläche muss bis 1946
abgeschlossen werden.
1961 - Verkehrsverbot und Beschränkung auf Haustrunk
Dieser Paragraph trat jedoch erst mit 1.1.1967 in Kraft. Eine Übergangsregelung besagt,
dass Direktträgerwein und Verschnitte in Verkehr gesetzt werden dürfen, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind. Somit wurde das Verbot von 1937, Verschnitte in Verkehr zu setzen,
kurzfristig aufgehoben, um dann im Frontalangriff im Jahr 1967 den Direktträger endgültig aus dem Verkehr zu ziehen.
1971 - Mengenmäßige Obergrenze für den Haustrunk
Die Menge des Haustrunks darf bei 400 Liter je im Weinbau vollbeschäftigten Person und Jahr
liegen. Pro Betrieb gilt jedoch die Höchstmenge von 3000 Liter im Jahr.
Dadurch konnte man die im dörflichen Bereich noch vorhandenen Uhudlermengen kontingentieren.
1985 - Totalverbot der Inverkehrbringung
Im Weingesetz 1985 gilt Direktträgerwein als nachgemachter Wein bzw. als Kunstwein und darf somit
nicht in Verkehr gesetzt werden. Dies war der Endpunkt eines langen Kampfes zur Prohibition des Uhudlers
1992 - Aufnahme des Uhudlers in das Weingesetz
Aufgrund intensiver Bemühungen und Vorsprachen bei politischen Vertretern durch den Verein der
Freunde des Uhudler wird der Uhudler in die Weingesetzesnovelle vom August 1992 aufgenommen. Die Aufnahme in das Bundesgesetz veranlasste den Burgenländischen Landtag kurz darauf, in der
Rebsortenverordnung 7 Direktträgersorten (Ripatella, Delaware, Concordia, Elvira, Noah, Isabella und Othello) zuzulassen. Trotz der damaligen Auflage, den Uhudler nicht mit Edelweinen zu
verschneiden und nur in den Erzeugergemeinden zu verkaufen, war dem Verein ein großer Schritt in Richtung der Erhaltung der kostbaren Rarität gelungen.
1995 EU-Beitritt Österreichs
Mit dem EU-Beitritt Österreichs und der damit in Kraft tretenden EU-Weinmarktordnung sind einige Direktträgersorten
für die Weinproduktion erneut nicht mehr zulässig.
2003 Ripatelle, Delaware, Concordia und Elvira bis mind. 2030 vorübergehend zugelassen
Mit der Rebsortenklassifizierung in der Weinbauverordnung der Burgenländischen Landesregierun vom 14. Mai 2003 gelten alle zum Zeitpunkt des Inkrattretens der Verordnung ausgepflanzten Rebsorten, mit einigen genannten Ausnahmen, bis zum 31.12.2030 als vorübergehend zugelassene Rebsorten. Damit sind die gängigen Uhudlersorten Ripatella, Delaware, Concordia und Elvira als vorübergehend zugelassene Rebsorten einzustufen und können zumindest bis 2030 unbeschränkt in Verkehr gesetzt werden.